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Arbeitsrecht · 30. Oktober 2023
Ein Geschäftsführer kann auf Grundlage eines Arbeits- oder eines Dienstvertrages tätig sein. Dass das keine akademische Frage ist, gilt auch für die Situation eines Betriebsübergangs, denn nach § 613a BGB gehen nur Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über, Dienstverhältnisse aber nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer neuen Entscheidung (Az: 6 AZR 228/22) klargestellt. Und selbst wenn ein Arbeitsverhältnis besteht, so gibt es im Regelfall keinen Anspruch weiter als Organ...