Arbeitsrecht · 05. Mai 2021
Corona-Anhuster = fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Wer trotz Corona-Hygieneplan auf seinem Arbeitsplatz bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und äußert, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletzte in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen. Eine fristlose Kündigung kann dann ausgesprochen werden, so das Landesarbeitsgericht, wenn der Arbeitnehmer dann auch...