Arbeitsrecht · 06. April 2023
as lange Osterwochenende ist leider nicht für jeden Arbeitnehmer wirklich frei. § 9 Arbeitszeitgesetz bestimmt zwar, dass an Sonn- und Feiertagen „Arbeitnehmer nicht beschäftigt“ werden dürfen, aber das Gesetz lässt Ausnahmen zu. Feiertagszuschläge gibt es nicht automatisch, sondern nur, wenn tarif- oder arbeitsvertraglich bzw. in einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund betrieblicher Übung geregelt. Zuschläge sind zu 50 % (Sonntag) bzw. 125% (Feiertage) bis zu einem Grundlohn von...