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Nur ein Minijob ?! Arbeitgeberrisiko

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf nur ein Minijob (538 Euro) ausgeübt werden.  Egal was dort verdient wird, egal ob die 538-Euro-Grenze ausgeschöpft wird.  Die Verantwortung für die richtige Beurteilung trägt allein der Arbeitgeber. Deshalb: auf jeden Fall vorher schriftlich beim Mitarbeiter nachfragen und als Arbeitnehmer korrekt antworten. Ansonsten droht eine Nachzahlung an die Sozialversicherung, wie auch eine Arztpraxis aus NRW erfahren musste (LSG NRW v. 25.10.2023 - Az: L 8 BA 194/21)
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