Eine unbedachte Äußerung im WhatsApp-Chat mit Kollegen und schon kommt die Kündigung des Arbeitsvertrags. Gibt es das heute noch? In jedem Fall. Beleidigung und Herabsetzung von Kollegen und
Vorgesetzten können durchaus eine Kündigung begründen. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt noch einmal betont, dass jeder, der eine vertrauliche Äußerung in einem Kollegenchat abgibt und dabei
beleidigend, menschenverachtend, drohend, rassistisch oder antisemitisch ist - kurz das Persönlichkeitsrecht eines anderen verletzt - nicht damit rechnen darf, dass diese Äußerung „unter uns“ bleibt.
Sie ist dann u.U. keine reine grundgesetzlich geschützte reine Meinungsäußerung mehr. Und damit droht dann Abmahnung oder Kündigung durch den Arbeitgeber.
#kuendigung #whatsapp #Beleidigung #Meinungsäusserung
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