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Arbeitsrecht · 08. Dezember 2023
Eine unbedachte Äußerung im WhatsApp-Chat mit Kollegen und schon kommt die Kündigung des Arbeitsvertrags. Gibt es das heute noch? In jedem Fall. Beleidigung und Herabsetzung von Kollegen und Vorgesetzten können durchaus eine Kündigung begründen. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt noch einmal betont, dass jeder, der eine vertrauliche Äußerung in einem Kollegenchat abgibt und dabei beleidigend, menschenverachtend, drohend, rassistisch oder antisemitisch ist - kurz das...