Terminvereinbarung und was Sie mitbringen sollten:

Ich bin von Mo - Fr von 8 - 17 Uhr, am Fr von 8 - 15.30 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Termine sind selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Es findet - sofern Sie es wünschen - ein kurzes, unverbindliches Vorgespräch statt.

Wenn ich nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Sie werden umgehend zurück gerufen. Bitte nennen  Sie Ihr Anliegen. Wichtig: Bei einer Kündigung geben Sie bitte auch das Datum an, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.


Wie lange dauert es, bis ich einen Termin erhalte?

Bei Ihrem ersten Anruf findet -sofern Sie es wünschen- ein kurzes, für Sie unverbindliches Vorgespräch statt.

Wenn ich nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Sie werden umgehend zurückgerufen.

Bei einer Kündigung geben Sie auch das Datum an, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.

In der Regel erhalten Sie innerhalb der nächsten ein bis zwei Arbeitstage einen Termin (in dringenden Fällen auch früher).

 Zu dem Termin sollten Sie alle Unterlagen mitbringen, die sich auf ihre Fragen und ihr Arbeitsverhältnis beziehen. In dem Termin werden wir Ihren Fall ausführlich besprechen. Sie entscheiden, ob ihnen die Beratung genügt oder ob Sie mir einen weitergehenden Auftrag erteilen (z.B. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Geltendmachung ihrer Ansprüche, Erhebung einer {Kündigungsschutz} -Klage sowie ggfs. Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur).

 


Was Sie mitbringen sollten:

Bringen Sie zu dem Termin alle Unterlagen mit, die sich auf Ihre Fragen und Ihr Arbeitsverhältnis beziehen, vor allem:

  • den Arbeitsvertrag (mit allen Änderungen, Ergänzungen)
  • Falls es einen Betriebsübergang gegeben hat, ein etwaiges "Informationsschreiben gemäß § 613 a BGB" oder andere Informationen über den Betriebsübergang
  • die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • alle sonstigen Unterlagen, die im Zusammenhang mit ihrem Anliegen stehen (E-Mail Korrespondenz, schreiben, Besprechungsprotokolle usw.)
  • haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, übernehme ich die Schadensmeldung und das weitere Procedere für Sie. Ich benötige nur ihre Rechtsschutzversicherungsnummer.
  • sind Sie Gewerkschaftsmitglied? Gewerkschaftsmitglieder können sich, sofern ihre Gewerkschaftsmitglied im DGB ist, durch Rechtssekretäre vertreten lassen, müssen es aber nicht.

Bei Kündigungen außerdem:

  • das Kündigungsschreiben
  • etwaige Abmahnungen
  • gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat? Wenn ja bringen Sie bitte dessen Kontaktdaten (i.d.R. die Kontaktdaten des Betriebsratsvorsitzenden) mit. Ich nehme gegebenenfalls Kontakt zum Betriebsrat auf.
  • Steht eine fristlose Kündigung oder eine sofortige Freistellung kurz bevor? Dann empfehle ich, dass Sie sich mögliche Beweismittel im Rahmen der vertraglichen und betrieblichen Bestimmungen sichern.
  • Gibt es freie Stellen bei ihrem Arbeitgeber? Wenn ja, drucken Sie etwaige Ausschreibungen aus, vor allem wenn sie nur im Intranet veröffentlicht sind. Damit sind alle freien Stellen gemeint, die für Sie geeignet, aber auch solche, für die Sie überqualifiziert wären. Anders gesagt: alle Stellen die Sie übernehmen könnten, auch wenn Sie sich zu ihrer bisherigen Stellung verschlechtern würden.
  • Waren Sie schon bei der Arbeitsagentur und haben sich arbeitslos gemeldet? Wenn ja, bringen Sie auch Ihre Kundennummer der Arbeitsagentur mit. Ist ihre Kündigungsfrist drei Monate oder kürzer, so muss die Meldung innerhalb von drei Werktagen erfolgen; ist die Kündigungsfrist länger als drei Monate, spätestens drei Monate vor deren Ablauf.