Das Arbeitsverhältnis ist beendet, aber eigentlich sind noch Urlaubstage da? Dann wird der Urlaub abgegolten, also ausgezahlt. Diese ausgezahlten Urlaubstage finden beim evt. Nachfolgenden
Arbeitslosengeld Beachtung und werden angerechnet, d.h. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für das Krankengeld fehlt aber die erforderliche gesetzliche Regelung, so dass eine Anrechnung nicht
stattfindet. Weil das Bundessozialgericht früher eine andere Rechtsprechung verfolgt kommt es ab und zu dann doch zu einer Anrechnung, der dann aber widersprochen werden sollte.