Anrechnung Kurzarbeitergeld

Das gesetzliche Hin und Her führt oft zu Missverständnissen. Viele Arbeitnehmer, die jetzt wieder in die Kurzarbeit gelangen planen wir im letzten Jahr einen Minijob als Zuverdienst. Aber: die neben dem Kurzarbeitergeld anrechnungsfreie Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung gibt es seit dem 30.06.2022 nicht mehr.

Jetzt wird der Verdienst auf die Sozialleistungen voll angerechnet. Die befristete Sonderregelung wurde nicht verlängert. 

Hat die oder der Beschäftigte allerdings schon vor Beginn der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit durchgeführt, hat das keine Auswirkungen. In diesem Fall wird der Nebenverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.