Nein, leider gibt es keinen Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub vom Chef bei der Einschulung des Kindes. Es bleibt nur: Urlaub rechtzeitig einreichen oder ein Zeitguthaben
„abfeiern“. Eine andere Individualabsprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist natürlich möglich.