Urlaub im Corona-Hochrisikogebiet

Die Sommerferien sind in Schleswig-Holstein vorbei. Urlaubsrückkehrer starten in den Alltag. Das Arbeitsgericht Kiel hat am 27.06.2022 entschieden, dass Urlaub in einem Land, dass eine höhere Corona-Inzidenz als Deutschland ausweist, und eine anschließende Corona-Infektion den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nicht entfallen lässt; auch dann nicht, wenn dieses Land als Hochrisikogebiet eingestellt ist. Verschulden liegt nicht vor.