„Eine Kündigung ist auch während der Elternzeit möglich“, befand das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung vom 05.07.2022. Es bestätigte damit ein Urteil des
Arbeitsgerichts Potsdam.
Der Arbeitsplatz war durch eine unternehmerische Entscheidung weggefallen, das Integrationsamt hatte der Kündigung zugestimmt und der Arbeitgeber sprach eine Änderungskündigung aus, d.h. Er kündigte das Arbeitsverhältnis, bot aber die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen an. Das lehnte die Arbeitnehmerin ab. Damit wurde die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis war beendet.
Der Arbeitsplatz war durch eine unternehmerische Entscheidung weggefallen, das Integrationsamt hatte der Kündigung zugestimmt und der Arbeitgeber sprach eine Änderungskündigung aus, d.h. Er kündigte das Arbeitsverhältnis, bot aber die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen an. Das lehnte die Arbeitnehmerin ab. Damit wurde die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis war beendet.