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WhatsApp- Chat als Kündigungsgrund?

Was passiert, wenn sich Arbeitnehmer in einem privaten WhatsApp-Chat herabwürdigend über den Arbeitgeber und sein Geschäftsfeld äußern - damit beschäftigte sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit einem Urteil vom 19.07.2021. Drei Mitarbeiter hatten einen privaten Chat auf ihren privaten Handys und äußerten sich zwar extrem negativ und menschenverachtend, aber ausdrücklich vertraulich. Die Inhalte sollten nicht weitergegeben werden.
Das Gericht entschied, dass keine Pflichtverletzung vorlag. Denn die vertrauliche Kommunikation unter nur diesen drei Personen fällt unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Damit sind die Kriterien klar: Recht auf freie Meinung in der Kommunikation, aber nur
privat und
vertraulich und
im kleinsten Kreis.