Krankenkassenbeiträge und Selbständigkeit

Vorläufige Krankenkassenbeiträge

Wer als Selbständiger oder Steuerpflichtiger mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung jetzt einen Bescheid von seiner eigenen gesetzlichen Krankenkasse über seine Beitragshöhe erhalten hat,sollte sich ein paar Minuten Zeit nehmen und die Zahlen überprüfen. Warum? Weil seit dem 1. Januar 2018 ein neues Verfahren zur Beitragsfestlegung gilt. 
Zuerst werden die Beiträge vorläufig festgelegt ( mit diesem Bescheid) und erst nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheides 2018 dann tatsächlich berechnet. Es erfolgt also dann etwas verspätet eine Erstattung/Nachforderung.
Handlungsbedarf besteht jedenfalls dann, wenn die Beiträge für 2018 nicht richtig festgelegt wurden, z.B. indem pauschal auf die Beitragsbemessungsgrenze Bezug genommen wurde, obwohl ein niedrigeres Einkommen vorliegt. Unter Umständen ist dann eine erneute Überprüfung auf Grundlage des letzten Einkommenssteuerbescheides notwendig. Oder bei einem bereits realisierten oder erwarteten Gewinneinbruch von mind 25 Prozent kann bereits vorausschauend ein Ermässigungsantrag gestellt werden.
Grundsätzlich kann die Neuregelung eine Anregung zur schnellen Abgabe der Einkommenssteuererklärung sein - denn erst nach seinem Vorliegen wird jetzt klar, was zu zahlen ist.