Artikel mit dem Tag "Abrufarbeit"



03. November 2023
Ist im Arbeitsvertrag keine Wochenarbeitszeit bei einer sog. Abrufarbeit geregelt, gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. So wird die vom Arbeitgeber gewünschte Flexibilität zum Nachteil - etwa wenn so die 520 Euro-Minijobgrenze geknackt wird. Soll eine andere Regelung gelten, so müssen Mitarbeiter und Chef nachvollziehbar darlegen, dass dies nicht sachgerecht ist und bei Kenntnis dieser Regelung eine andere Arbeitszeit vereinbart...