Bei einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages gibt es einiges zu beachten, vor allem wenn sie als Arbeitnehmer Kündigungsschutz geltend machen wollen. Zunächst das Wichtigste:

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, sollten Sie so bald wie möglich den Rat eines im Kündigungsrecht erfahrenen Anwalt einholen. Im Idealfall ist dies ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Warum so eilig?

  • Weil eine Klage gegen die Kündigung (Kündigungsschutzklage) in fast allen Fällen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss. Auch wenn sie nicht gleich vor ein Gericht gehen wollen, sollten Sie innerhalb dieser Frist handeln. Nach der drei Wochen Frist gilt die Kündigung als wirksam (auch wenn sie tatsächlich nicht wirksam war)! Damit werden auch direkte und außergerichtliche Verhandlungen mit ihrem Arbeitgeber so gut wie aussichtslos. Gleiches gilt auch, wenn sie nicht unbedingt an ihrem Arbeitsverhältnis festhalten wollen: es können zumindest Vergleichsgespräche mit dem Ziel geführt werden, eine Abfindung oder einen bestimmten Zeugniswortlaut zu vereinbaren.
  • Weil Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kündigungszugang bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden sollten, wenn sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen wollen. Andernfalls droht eine Sperrzeit.
  • Weil eine Rückforderung dienstlicher Gegenstände, die Ihnen zum privaten Gebrauch überlassen wurden (zum Beispiel Dienstwagen, Diensthandy) nicht  immer rechtmäßig ist sollte hier die Überlassungsvereinbarung geprüft werden. Unter Umständen besteht ein Schadensersatzanspruch.
  • Mit einer Kündigung sind oftmals weitergehende Fragen verbunden, die überprüft und gegebenenfalls geltend gemacht werden können (zum Beispiel Resturlaub, Überstunden, betriebliche Altersvorsorge, Wettbewerbsverbot, Weihnachtsgeld, Gewinn-oder Umsatzbeteiligung, Zeugnis und vieles mehr)

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Wichtige Hinweise (Unterlagen etc.) dazu finden Sie hier

Was bedeutet Kündigungsschutz?

Unter Kündigungsschutz im weitesten Sinne versteht man all diejenigen gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vertraglichen Vorschriften und Vereinbarungen, die die Zulässigkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber einschränken.

Werden diese Regeln nicht eingehalten, kann die Kündigung (rechts)unwirksam bzw. sozialwidrig (sozial ungerechtfertigt) sein.

Die Unwirksamkeit (bzw. die Sozialwidrigkeit) einer Kündigung kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben.

Beispiele, warum eine Kündigung unwirksam sein kann:

  • kein ausreichender Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung vorhanden
  • kein wichtiger Grund für eine fristlose/außerordentliche Kündigung gegeben
  • fehlerhafte Sozialauswahl, weil der Arbeitgeber soziale Kriterien bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nicht berücksichtigt hat.
  • weil ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung angeboten werden muss.
  • weil bei einer Feier halten bedingten oder fristlosen Kündigung ein Grund zwar gegeben ist, aber eine notwendige vorherige Abmahnung nicht erklärt wurde.
  • weil der Betriebsrat nicht oder nicht ordnungsgemäß angehört wurde
  • weil die Kündigung nicht schriftlich erfolgte
  • weil die Zustimmung des Integrationsamtes bei der Kündigung eines schwer behinderten Arbeitnehmers fehlt.
  • weil der Arbeitsvertrag befristet war

usw.


Welche Bedeutung hat die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben. Sie spielt eine große Rolle. Wurde sie nicht eingehalten, können Einkommensverluste und Minderungen des Arbeitslosengeldes die Folge sein. Sie muss unbedingt beachtet werden.