Mit der Fachanwältin für Arbeitsrecht sicher durch die Corona-Krise.

FAQ zur Corona-Krise:

Darf ich zuhause bleiben, um eine Ansteckung zu vermeiden?

Nein, das geht nur, wenn es am Arbeitsplatz eine konkrete Gefährdung gibt. Der Hustenanfall des Kollegen ohne weitere Anhaltspunkte reicht nicht aus.

Darf ich zuhause bleben, wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden kann?

 Das geht nur, wenn es nachweislich keine andere Möglichkeite gibt. Und auch dann entfällt unter Umständen der Gehaltsanspruch sofort - je nachdem wie der Arbeitsvertrag aussieht.Habe ich einen Anspruch auf Home-Office?Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, es kann jedoch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.Darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken, weil ich z.B. Husten habe?Wenn der Arbeitgeber das rein vorsorglich macht, bleibt der Gehaltsanspruch bestehen, die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden.Darf der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen, weil keine Arbeit mehr da ist?Es gibt nur wenige Fälle, in denen es vertragliche Regelungen dazu gibt. Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen muss getroffen werden.

Was, wenn ich mit der Kurzarbeit nicht einverstanden bin?

Ohne Zustimmung geht es nicht, aber evt werden dann Personalüberhänge durch Kündigung abgebaut.Mein Betrieb ist geschlossen. Kann ich woanders arbeiten?Grundsätzlich ja. Allerdings muss ich dies dem Arbeitgeber mitteilen, es darf kein Konkurrent sein und das verdiente Geld wird angerechnet.Meine Urlaubsreise in den Osterferien ist storniert worden. Kann ich den Urlaub verschieben?Nein, das geht leider nicht einseitig, sondern nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.Verändert sich mein Urlaubsanspruch durch Kurzarbeit?Nein, der Urlaubsanspruch bleibt unverändert - auch bei Kurzarbeit auf "Null".Kann der Arbeitgeber jetzt einfach Zwangsurlaub anordnen?Nein, das geht grundsätzlich  nicht.