Was ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Gibt es einen Unterschied zum Rechtsanwalt?

Fachanwalt ist ein ausschließlich an einen Rechtsanwalt verliehener Titel, der dessen besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Rechtsgebiet  nachweist. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO).

Die Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die zuständige Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass der Rechtsanwalt

  • seine besonderen theoretischen Kenntnisse und
  • seine besonderen praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht nachweist und
  • mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und tätig ist.

Die Rechtsanwaltskammer prüft sehr genau, ob alle Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, evt. wird ein Fachgespräch anberaumt. Erst wenn nach einer sehr genauen Prüfung das Vorliegen der Voraussetzungen durch die Rechtsanwaltskammer festgestellt werden konnte, wird dem Rechtsanwalt das Recht eingeräumt sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bezeichnen.

 

Kurz: Der Fachanwalt ist ein "Spezialist mit Prüfsiegel". Zur Sicherheit der Mandanten.