
Also eines vorweg - Unfälle braucht wirklich absolut niemand. Aber ob auf dem Weg zur büroeigenen Kaffeemaschine bei einem Sturz ein Arbeitsunfall vorliegt? Darüber habe ich mir noch nie Gedanken
machen müssen. Das Bundessozialgericht jetzt aber schon. Wer während der Arbeitszeit einen Kaffee trinkt ist währenddessen und bei dem Weg dorthin und zurück nicht versichert. Es handele sich um
„eigenwirtschaftliche Tätigkeiten“. Anders war es in diesem Fall aber dann doch, weil der Boden des Raumes rutschig war. Das führte zum Sturz. Versicherungsschutz bestehe aber gerade, wenn
Arbeitnehmer einer spezifischen Gefahr, der sie durch die Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt seien, so die Richter. Das wäre dann auch ein rutschiger Boden nach einer Reinigung, so
Rechtsanwältin Insa Weber-Westenhoff.