Krank nach Tattoo - kein Geld vom Arbeitgeber

Eine Arbeitnehmerin ließ sich ein Tattoo stechen und erlitt daraufhin eine Hautentzündung, die sie arbeitsunfähig machte. Doch laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az. 5 Sa 284a/24) besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Begründung: Die Erkrankung sei selbst verschuldet, da allgemein bekannt ist, dass es bei bis zu 5 % der Tätowierungen zu Entzündungsreaktionen kommen kann. Kommt es also zu Komplikationen nach einem Tattoo, muss der Arbeitgeber den Lohn nicht weiterzahlen, erklärt die auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Insa Weber-Westenhoff aus Elmshorn.