
Per ärztlicher Bescheinigung im Homeoffice bleiben - funktioniert dieser „Geheimtipp" wirklich? Zumindest arbeitsrechtlich ist das kein Selbstläufer, auch wenn es bisher keine Rechtsprechung dazu gibt. Die Bescheinigung bedeutet weder, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, noch dass der Arbeitgeber dieser ärztlichen Empfehlung nachkommen muss.
Arbeitgeber sollten diese Empfehlung hinterfragen, den Prozess dokumentieren.
Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass der Arzt die Situation, von der er ausgeht und die Gründe für die Empfehlung gleich dokumentiert
- so kann der Entscheidungsprozess beschleunigt werden. Was noch? Es gibt aber auch viele Variationen, in denen einzelne Situationen den Ruf zurück ins Office doch wieder rechtsunwirksam machen können. Das muss aber dann individuell geprüft werden.
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