Für Berufskraftfahrer immer ein Risiko: der Führerscheinverlust. Oft folgt dann auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Und dann? Arbeitslosengeld? „Nein“, befand das Landessozialgericht
Baden-Württemberg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Az. L 8 AL 1022/22) und bestätigte damit eine dreimonatige Sperrzeit. Berufskraftfahrer hätten die arbeitsvertragliche Nebenpflicht,
jegliche Verkehrsverstösse zu unterlassen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.