Ein Kündigungsschreiben muss dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zugehen, d.h. er oder sie muss das Schreiben in den Händen halten. Erst ab diesem Zeitpunkt laufen Kündigungsfristen, dieser Zeitpunkt
ist wichtig, ob eine Kündigung überhaupt ausgesprochen werden durfte (z.B. bei Mutterschutzzeiten), ob Kündigungsschutz besteht. Oft wird die Kündigung deshalb per Einschreiben verschickt. Das ist
zwar unter Umständen sicherer als ein einfacher Brief, aber bei einem Übergabeeinschreiben kommt der Brief oft erst einen Monat später zurück zum Absender - und muss dann erneut mit einer längeren
Kündigungsfrist verschickt werden. Ein Einwurf- Einschreiben kann überhaupt nur sinnvoll sein, wenn ein Zeuge den Inhalt des zugestellten Briefes bestätigen kann.
Es gilt: Am besten wird ein Kündigungsschreiben in Anwesenheit eines Zeugen persönlich übergeben oder ein Bote wird losgeschickt. Der Gerichtsvollzieher bietet ebenfalls eine sichere Zustellung.
Es gilt: Am besten wird ein Kündigungsschreiben in Anwesenheit eines Zeugen persönlich übergeben oder ein Bote wird losgeschickt. Der Gerichtsvollzieher bietet ebenfalls eine sichere Zustellung.