Die plötzliche Bitte zum Personalgespräch löst oft böse Ahnungen aus. „Muss ich teilnehmen? Ist dann eine Frage, die oft gestellt wird. Die Antwort ist: grundsätzlich schon. Betrifft das Gespräch
aber ausschließlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder seine Änderung besteht keine Teilnahmepflicht. Wenn so etwas befürchtet wird, darf auch ein Betriebsratsmitglied zum Gespräch
mitgenommen werden. Sobald Zustimmung zu Beendigung oder Kündigung gefordert werden sollte immer Bedenkzeit ausbedungen und rechtlicher Rat eingeholt werden. Wer aber bei einem normalen Gespräch
einfach nicht erscheint riskiert Abmahnung oder Kündigung. Übrigens: wer krank ist muss nicht zum Personalgespräch.