Alles neu! Minijob und Krankmeldung

Minijob und krank? Dann bekommt der Arbeitgeber natürlich auch eine Krankmeldung vom Arzt. Dabei gelten für die Bis-520-Euro-Mitarbeiter die gleichen Regeln wie für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es den „gelben Schein“ vom Arzt nur noch für privat versicherte Arbeitnehmer oder Minijobber in Privathaushalten. Für alle anderen gilt: nach dem Arztbesuch den Chef anrufen und sich krank melden, der Arbeitgeber fordert dann über die Krankenkasse die elektronische Arbeitsunfähigkeit vom Arzt an. In den letzten Wochen klappte das noch nicht überall … Wer den unverzüglichen Anruf beim Arbeitgeber vergisst riskiert eine Abmahnung oder sogar Kündigung - denn alles funktioniert dann doch nicht elektronisch.