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Streit um Energiepreispauschale

Finanz- statt Arbeitsgericht! Als eine Arbeitnehmerin vor dem Arbeitsgericht Lübeck von ihrem Arbeitgeber die Energiepreispauschale verlangte - denn es ging um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis - reagierte das Gericht im Dezember 2022 mit einer Verweisung an das Finanzgericht, denn es handele sich nicht um einen bürgerlich-rechtlichen also vertraglichen Anspruch, sondern um einen Anspruch aufgrund öffentlich-rechtliche, Rechtsverhältnis. Bei der Inflationsausgleichsprämie ist aber wieder die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben!