![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=210x1024:format=png/path/s8e07cd9ec5e9d234/image/iae063f0754b13109/version/1674136981/image.png)
Finanz- statt Arbeitsgericht! Als eine Arbeitnehmerin vor dem Arbeitsgericht Lübeck von ihrem Arbeitgeber die Energiepreispauschale verlangte - denn es ging um einen Anspruch aus dem
Arbeitsverhältnis - reagierte das Gericht im Dezember 2022 mit einer Verweisung an das Finanzgericht, denn es handele sich nicht um einen bürgerlich-rechtlichen also vertraglichen Anspruch, sondern
um einen Anspruch aufgrund öffentlich-rechtliche, Rechtsverhältnis. Bei der Inflationsausgleichsprämie ist aber wieder die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben!