Wo ist mein Urlaub?

Das Jahr hat neu begonnen und damit auch ein neues Urlaubsjahr. Neue Rechtsprechung hat neue Regeln aufgestellt.
1. Gesetzliche Urlaubsansprüche verfallen nicht immer mit Ende des Urlaubsjahres bzw. Bis zum 31.03. des Folgejahres. Dafür muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt haben. Das gilt übrigens auch bei einer Auszahlung des Urlaubs nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses. Die dreijährige Verjährung greift erst mit dem Schluss des Jahres, in dem die Belehrung stattgefunden hat.
2. Liegt eine lange, dauerhafte Erkrankung oder Sogar Erwerbsminderung vor verfällt der gesetzliche Urlaub immer mit Ablauf des 31.März des zweiten Folgejahres. Es sei denn: wurde in diesem Urlaubsjahr noch gearbeitet kommt es auf die Belehrung des Arbeitgebers, s.u. Punkt 1, an.
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