Seit 100 Jahren: Rechtsanwältinnen in Deutschland

Rechtsanwältinnen in Deutschland? Heute selbstverständlich. Dabei wurde erst am 7.12.1922 die erste Frau zum Rechtsanwaltsberuf zugelassen. Maria Otto hatte jahrelang beharrlich diesen Berufswunsch verfolgt, hat studiert ohne Aussicht jemals als Rechtsanwältin oder Richterin arbeiten zu dürfen. Und als sie ihr Ziel erreicht hatte übte sie diesen Beruf bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 aus. Beeindruckend. Für die Frauen von heute ist der Weg lange nicht so steinig. Aber es gibt leider Immer noch Unterschiede … Kurze Anekdote: im Januar 1922 verkündeten die -männlichen-Rechtsanwälte auf der DAV-Tagung: Die Frau eignet sich nicht zur Rechtsanwaltschaft oder zum Richteramt, ihre Zulassung würde daher zur Schädigung der Rechtspflege führen und ist aus diesem Grund abzulehnen.“ 
Na, das ist deutlich überholt…  Weil etwas schon immer so war, muss es nicht so bleiben. Ein Glück!