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Früher Corona- jetzt Bürohund

Bürohunde - wir haben gleich zwei von Ihnen und sie benehmen sich vorbildlich und sind Teil unseres Teams.  Gibt es einen Anspruch auf einen Bürohund? In der Regel nicht - es gibt aber auch kein Verbot. Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und er entscheidet. Er kann Kriterien, wie z.B. zulässige Größe, bestehende Pflichtimpfungen und -versicherungen oder tier- und artgerechte Haltung unter Verantwortung des Arbeitnehmers vorschreiben. In der Praxis sind auch Sauberkeit, Ruhe und Betretungsverbote z.B. von Küche oder Empfangsbereich relevant. Ist die Mitnahme gestattet worden - unter Umständen jahrelang - so kann sie trotzdem widerrufen werden, wenn Kollegen sich fürchten, der Hund die betrieblichen Abläufe stört etc. Einen Anspruch aus der vielzitierten „betrieblichen Übung“ gibt es normalerweise nicht. Allerdings gibt es den Gleichbehandlungsgrundsatz: wenn es einer darf, dann dürfen es auch die anderen - wenn es vergleichbare Situationen sind.