Nach einem Jobwechsel nimmt der Ex-Chef den Telefonhörer in die Hand und ruft bei dem neuen Arbeitgeber an. Warum? Er möchte ihn da über einige Dinge und Begebenheiten außerhalb des Arbeitszeugnisses
informieren…. Darf er das? Obwohl es immer auf den Einzelfall ankommt liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers oft sehr nahe. Denn es muss auch bei Auskünften zu Leistung und
Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb des Zeugnisses eine überwiegendes Interesse des Ex-Chefs an der Informationsverbreitung bestehen. Der Arbeitnehmer kann damit in einem solchen Fall von
seinem Ex-Arbeitgeber Unterlassung fordern. Übrigens auch, wenn alle Behauptungen zutrafen.