Kinderkrankengeld: keine halben Tage

Es ist Herbst! Es ist immer noch Coronazeit und für Eltern gibt es auch nach dem September weiterhin die verdoppelten „Kind krank“- Tage (30 Tage pro Elternteil bzw. 60 Tage für Alleinerziehende pro gesetzlich versichertem Kind unter 12 Jahren oder mit besonderem Betreuungsbedarf). Aber manchmal reicht das nicht. Gibt es nicht auch praktische halbe Kind-Krank-Tage? Leider nein. Die gesetzliche Regelung sieht die einen Anspruch der Eltern auf unbezahlte Freistellung für halbe Tage oder einzelne Arbeitsstunden nicht vor. Da bleibt nur das Gespräch mit dem Arbeitgeber und eine hoffentlich mögliche einvernehmliche Lösung. Kinderkrankengeld gibt es dann aber nicht über die 30 Tage hinaus.