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Ab dem 01.08.2022 geht es für alle Arbeitgeber los…..

mit dem neuen Arbeitgebernachweis. Denn das Nachweisgesetz wurde geändert und für alle ab dem 01.08.2022 neu eingestellten Arbeitnehmer - auch 450-Euro-Kräfte oder vorübergehende Aushilfen - am ersten Arbeitstag innerhalb kurzer Frist von 7 Tagen ein langer, individueller Informationskatalog zum Arbeitsverhältnis schriftlich, d.h. Auf Papier und mit Unterschrift zu übergeben ist. Details finden sich in § 2 Nachweisgesetz. Dieser Nachweis ersetzt aber nicht den Arbeitsvertrag! Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld belegt werden.