Kurzarbeitergeld - höhere Leistung sichern

Korrekte und vielleicht höhere Leistungen erhalten: Wer als Arbeitnehmer seit März 2020 Kurzarbeitergeld (Kug) bezogen hat und nach einem Arbeitgeberwechsel jetzt wieder ins Kurzarbeitergeld fällt, sollte seinem neuen Arbeitgeber den früheren Kug-Bezug sofort mitteilen. Denn je nach Situation gibt es so ein höheres Kurzarbeitergeld, d.h. einen erhöhten Leistungssatz nach 4 bzw. sieben Kug-Bezugsmonaten. Seit dem 01.01.2022 gelten dazu wieder neue Fristen! Oft wird dies unterlassen und führt zu vermeidbaren Einbußen.