Schulnoten im Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis, das wie ein tabellarisches Schulzeugnis aussieht ist unzulässig und muss korrigiert werden. Denn ein Arbeitszeugnis ist ein individuell auf den Arbeitnehmer zugeschnittenes Dokument, in dem persönliche Leistung und Verhalten dargestellt werden. Nur ein individueller Text wird dem gerecht und zeigt besondere Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten befand das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 27.04.2021 (9 AZR 262\20). Formulierungen wie „Fachkenntnisse: befriedigend“ sind damit unzureichend.