Was macht eigentlich einen Fachanwalt aus“ fragte mich heute morgen ein Mandant. Eine Fachanwaltschaft ist eine nachgewiesene Spezialkenntnis in diesem Rechtsgebiet - verliehen von der
Rechtsanwaltskammer nach ausführlicher Prüfung in Theorie und Praxis. Neben 120 Stunden Fortbildung mit anspruchsvoller Abschlussprüfung müssen im Arbeitsrecht mindestens 100 Arbeitsrechts-Fälle
in den drei zurückliegenden Jahren nachgewiesen werden, die Hälfte muss dabei vor Gericht verhandelt worden sein. Und dann? In den Folgejahren müssen spezielle Fortbildungen besucht werden mit
mind. 15 Stunden Dauer. Auch das prüft die Rechtsanwaltskammer. So können sich die Mandanten darauf verlassen, dass der Fachanwalt sein Fach auch beherrscht.
Mir persönlich ist das Eingehen auf die individuelle Situation des Mandanten - denn manchmal wird gerade im Arbeitsrecht durch geschicktes Verhandeln ein Erfolg erzielt und nicht durch das
buchstabengetreue Durchsetzen von Ansprüchen.