Kann ein steuerfrei gezahlter Corona-Bonus wieder vom Arbeitgeber zurückgefordert werden ? Diese Frage stellt sich z.B. wenn der Arbeitnehmer nach der Zahlung kündigt. „Verrechnen oder zurückfordern
geht aber nicht“, urteilte das Arbeitsgericht Oldenburg am 15.05.2021. Denn mit dieser Zahlung sollten die besonderen Belastungen des Arbeitnehmers während der Pandemie anerkannt und ausgeglichen
werden - und diese betreffen einen zurückliegenden Zeitraum. Eine besondere zukünftige Betriebstreue werde also nicht belohnt. Damit sei die Rückforderung - trotz einer allgemeinen Klausel im
Arbeitsvertrag -nicht wirksam.