· 

Minijob und Kurzarbeit

Uns erreichen gerade jetzt viele Anfragen, ob bei Kurzarbeit ein sog. 450-Euro-Minijob ohne Anrechnung ausgeübt werden darf. Antwort: ja! Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2021 und gilt für Alt- und Neuverträge.
Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld in dieser geringfügigen Beschäftigung haben Minijobber aber nicht.