![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=210x1024:format=jpg/path/s8e07cd9ec5e9d234/image/i22d0c05cfa8040d0/version/1608117169/image.jpg)
Uns erreichen gerade jetzt viele Anfragen, ob bei Kurzarbeit ein sog. 450-Euro-Minijob ohne Anrechnung ausgeübt werden darf. Antwort: ja! Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2021 und gilt für
Alt- und Neuverträge.
Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld in dieser geringfügigen Beschäftigung haben Minijobber aber nicht.
Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld in dieser geringfügigen Beschäftigung haben Minijobber aber nicht.