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Magische Grenze: 48 Stunden

Mehr als die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche arbeiten? Das kommt z.B. auch dann vor, wenn Arbeitnehmer mehrere Jobs nebeneinander haben. Dann passiert etwas, das eigentlich nicht gewollt ist: das zuletzt abgeschlossene Arbeitsverhältnis ist nichtig. Es wird wegradiert unabhängig vom Willen der Vertragsparteien. Dabei bleibt es aber zum Schutz des Arbeitnehmers so weit bestehen, wie die magische Grenze von 48 Stunden nicht überschritten wird, befand das Landesarbeitsgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 19.05.2020. Nachrechnen lohnt sich also!