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Fragerecht zur Corona-App?

„Haben Sie sie auch? “ fragt der Arbeitgeber die Mitarbeiter und meint die neue Corona-Warn-App. Darf er das überhaupt fragen? „Fragen kann man erst einmal alles“, erklärt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Insa Weber-Westenhoff. Und was darf/muss/soll der Gefragte antworten? Zuerst: Er darf schweigen. Er darf aber auch antworten. Der Arbeitnehmer entscheidet selbst. Er darf - so wird vertreten - sogar lügen, denn die Frage nach der freiwilligen App-Installation betrifft seine Privatsphäre und hat sogar einen Bezug zum Datenschutz.


In den Unternehmen kann es sogar sinnvoll sein „an einem Strang zu ziehen“, um Arbeitsplätze zu sichern. Etwa indem die App-Nutzung ein Teil des Covid-19-Sicherheitskonzeptes ist. Aber dafür ist halt Verbindlichkeit notwendig. Konflikte wegen der Corona-Warn-App am Arbeitsplatz sind wegen der politischen Zielsetzung eigentlich kontraproduktiv.