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Kurzarbeit - jetzt aktiv werden!

Jetzt müssen Unternehmer aktiv werden! Alle reden von den Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Was uns fehlt ist der deutliche Hinweis, dass ein Anspruch erst ab dem Zeitpunkt besteht, zu dem der Arbeitsagentur die Kurzarbeit  tatsächlich angezeigt wurde. Denn der formale Ablauf ist wird von der aktuellen Gesetzesänderung nicht geändert. Deshalb: schnellstmöglich handeln. Wir unterstützen mit unserem Team gerne. Kontakt in diesen Zeiten bitte telefonisch,  per Mail etc.