Dienstwagen und Minijob

„Geht nicht“, sagt der Bundesfinanzhof in einer neuen Entscheidung zu der Kombination von Minijob (geringfügige Beschäftigung), Ehepartner und Dienstwagen mit unbeschränkter Privatnutzung ohne Kostenanteil über die übliche 1%-Regelung in der Gehaltsabrechnung hinaus. Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen müssen für die steuerrechtliche Beurteilung den Maßstäben entsprechen, die für Familienfremde gelten würden. Und genau dies sei hier ausgeschlossen, denn die kalkulierten Kosten für den Arbeitgeber für die Privatnutzung zusammen mit dem Barlohn ständen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der erwarteten Arbeitsleistung.(BFH vom 10.10.2018]