· 

Kündigung? 2 Tipps für Arbeitnehmer

Hat Ihr Arbeitgeber Sie gekündigt? Dann gibt es jetzt zwei wesentliche Tipps:

 

Sie haben drei Wochen Zeit, um auf diese Kündigung des Arbeitsvertrages zu reagieren. Keinen Tag länger. Wird in dieser Zeit keine Kündigungsschutzklage erhoben, ist der Arbeitsplatz und damit auch die Chance auf eine Abfindung in der Regel weg. Also: Termin bei der Fachanwältin für Arbeitsrecht vereinbaren. Zum anderen melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit zeitnah arbeitssuchend! Versäumen Sie die Meldefristen drohen Sperrzeiten und Sie müssen länger auf das Arbeitslosengeld I warten - sollten Sie tatsächlich arbeitslos werden.

 

Nur ca. 12 % der gekündigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gehen gegen Ihre Kündigung vor, dabei ist in den allermeisten Fällen eine Kündigungsschutzklage auch wirtschaftlich sinnvoll - ein Vergleich mit Abfindung ist zumeist höher als die Kosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht prüft und berät auch hierzu.