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Zählt Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit?

Die Antwort lautet: Kommt darauf an. Ist das Ausbildungsverhältnis nahtlos im ein Arbeitsverhältnis beim gleichen Ausbilder/Arbeitgeber übergegangen zählt die Ausbildungszeit mit.
Das steht leider so nicht im Gesetz, sondern ist gefestigte Rechtsprechung. Bei einem hier vorliegenden aktuellen Fall verlängert sich die Kündigungsfrist so um einen ganzen Monat! Im Zweifel also gerne fachkundigen Rat einholen.