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Bitte keine Aufnahme!

Wer heimlich ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten mit seinem Handy aufzeichnet riskiert eine fristlose oder auch fristgemäße Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Das Smartphone ist heute zwar überall dabei, aber eine verdeckte Aufnahme ist nicht nur eine Straftat, sondern auch eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis. Eine vorheriges „schwieriges“ Verhalten des Arbeitgebers ist keine automatische Rechtfertigung für den Arbeitnehmer. Und auch als Beweismittel kann diese Aufnahme i.d.R. nicht verwendet werden. Im Zweifel das Gespräch beenden, Zeugen wie z.B. den Betriebsrat heranziehen und/oder Rechtsrat beim Fachanwalt für Arbeitsrecht holen.